Maklervertrag 2021 – neue Vorschriften und Gesetze beachten

Finanzberater, Freie Makler, Informationen, Makler, Maklerpool

Maklervertrag – neue Vorschriften und Gesetze beachten – Stefan Bachmann: Für Versicherungsvermittler gibt es auch in 2021 wichtige Neuerungen, die es zu beachten gilt. Vom Gesetzgeber wurde unter anderem das „Anti-Abmahn-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Weiter ist auch ein neuer Medienstaatsvertrag beschlossen wurden. Der Bundestag stimmte auch über das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ ab, das nun am 1. Oktober 2021 in Kraft tritt. Die Neuerungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) betreffen auch explizit die Maklerverträge.

Maklervertrag 2021 - neue Vorschriften und Gesetze beachten

Maklervertrag 2021 – neue Vorschriften und Gesetze beachten

Maklervertrag – Der Zentrale Punkt – das Abtretungsverbot

Hier ist der zentrale Punkt: Das Abtretungsverbot – Der Paragraph 308 BGB wurde aktuell um einen Passus ergänzt. Dieser regelt zukünftig die Unwirksamkeit von bestimmten Abtretungsverboten an Rechten, die ein Vertragspartner gegenüber dem anderen hat, an einen Dritten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das hat auch Auswirkungen auf die Maklerverträge, weil das Abtretungsverbot ein zentraler Punkt der Abkommen ist.

Aus diesem Grund weist Rechtsanwalt Jens Reichow aktuell auf besonders wichtigste Klauseln hin, die im Maklervertrag zu beachten sind:

Zunächst sollte der Versicherungmakler klar definieren, wer sein Vertragspartner ist. Dabei sollte klar zwischen einzelnen Beteiligten, wie etwa einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und dessen Geschäftsführer oder Eheleuten, unterschieden werden. Der Versicherungsmakler sollte genau festlegen, in welchen Versicherungssparten er für den Versicherungsnehmer tätig sein darf oder will. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsmakler eigentlich eine ganzheitliche Beratung des Versicherungsnehmers vornehmen will

Eine Begrenzung der Beratungs- und Dokumentationspflichten bei Abschluss des Versicherungsvertrages ist nicht möglich, wohl aber eine Regelung zu den sich im Anschluss an die Vermittlung ergebenden Pflichten. Es empfiehlt sich unbedingt, die eigene Marktgrundlage nach Paragraph 60 Versicherungsvertragsgesetz genau zu definieren. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet – Unterlagen rechtzeitig und geordnet zur Verfügung zu stellen und auch Änderungen seiner Risikoverhältnisse unverzüglich anzuzeigen.

Ob der Versicherungsmakler seine Haftung insgesamt der Höhe nach begrenzen kann, ist bislang unter Juristen noch umstritten. Jedenfalls im Bereich der Haftung für die Verletzung von Betreuungspflichten dürfte dies jedoch möglich sein. Es empfiehlt sich daher unbedingt eine entsprechende Haftungsbegrenzungsklausel in den Vertrag mit aufzunehmen. Ansonsten droht eine Haftung in unbegrenzter Höhe. Beachten sie auf jeden Fall die Vergütungsregelung im Versicherungsmaklervertrag

Eine wichtige Klausel im Versicherungsmaklervertrag ist das sogenannte Abtretungsverbot.

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Gesetzes für faire Verbraucherverträge zum 1. Oktober 2021 die Möglichkeiten zur Vereinbarung eines Abtretungsverbot in AGB’s gegenüber Verbrauchern stark eingeschränkt.

Eine Änderung der Vertragsbestimmungen ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers möglich. Es empfiehlt sich daher eine Fiktionsklausel in den Versicherungsmaklervertrag zu integrieren, nach welcher der Versicherungsnehmer Änderungen zustimmt, soweit ihm diese rechtzeitig schriftlich mitgeteilt wurden und er den Änderungen nicht widersprochen hat.

 

Teilen Sie diesen Beitrag:

3 Gedanken zu “Maklervertrag 2021 – neue Vorschriften und Gesetze beachten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert