Wer bestellt, der zahlt – auch den Makler

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Wohneigentum soll für Käufer günstiger werden. Dies möchte Bundesjustizministerin Katharina Barley jedenfalls mit ihrem neuen Gesetzentwurf erreichen. Der Auftragsgeber des Makler soll deshalb künftig bei Immobilienverkäufen bezahlen. Eine aktuelle Studie zeigt allerdings, dass befürchtete Ertragsbußen durchaus kompensiert werden könnten.

Den Makler zahlt der Auftraggeber

Den Makler zahlt der Auftraggeber