Drohende BaFin Aufsicht für 34f-Berater

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Die Bundesregierung möchte 34f-Vermittler künftig unter die Aufsicht der BaFin stellen. Dies schreckt viele Finanzdienstleister auf und manche fürchten gar das Ende des freien Vertriebs. Attraktive Alternativen bietet Jung, DMS & Cie.

 

BaFin geprüft

BaFin geprüft

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In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion heißt es die Bundesregierung ,,strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin an“. Die Überwachung sei stark zersplittert und nicht immer homogen, erklärte die Bundesregierung auf die Frage nach den Gründen für eine Aufsicht über 34f-ler. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll dies nun übernehmen und bundesweit vereinheitlichen.

Hinzu kommt, dass 34f-ler für die neue Aufsicht auch noch zahlen müssen. Denn da die BaFin umlagefinanziert ist, „werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt“, so die Bundesregierung. Vertriebsexperten sind sich einig: Die meisten Betroffenen werden das ökonomisch nicht überleben, da die Aufsichtskosten für große Banken vielleicht noch tragbar sind, für Einzelunternehmer aber nicht. Alternativen zur teuren BaFin-Aufsicht bietet Jung, DMS & Cie. bereits jetzt.

Haftungsdach

Das JDC Haftungsdach ermöglicht qualifizierten Vertriebsprofis, die nicht unter die drohende BaFin-Aufsicht fallen wollen, für ihre Kunden Anlageberatung und Anlagevermittlung zu Investmentprodukten, ausgewählten vermögensverwaltenden Strategien und AIF zu erbringen. Vertraglich gebundene Vermittler („vgV“) profitieren im JDC Haftungsdach von kompetenter vertrieblicher Unterstützung, einem erfahrenen Team für Qualitätscontrolling und Compliance und von aktuellen, rechtskonformen Beratungs- und Vermittlungsdokumentationen. Weitere Informationen

easyROBI

easyROBI ist eine moderne Vermögensverwaltungslösung nach § 32 KWG. Durch das EUGH-Urteil vom 14.06.2017 wurde klargestellt, dass die Vermittlung eines Vertrags zum Abschluss eines solchen Portfolioverwaltungsvertrags grundsätzlich keine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung darstellt. Somit ist hierfür keine Erlaubnis nach § 34 f GewO notwendig. Das heißt, dass auch, die sich nicht unter die teure BaFin-Aufsicht begeben wollen, ihren Kunden Investmentmöglichkeiten via Vermögensverwaltung vermitteln können. Weitere Informationen unter easyrobi.de.

  Quelle: JDCnews

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